Visitation im Mai

Nachricht 27. Februar 2025

Visitationsgottesdienst am Sonntag, 18. Mai

Jede Kirchengemeinde in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird alle sechs Jahre von der Superintendentin beziehungsweise dem Superintendenten des jeweiligen Kirchenkreises visitiert. In der Apostel-Gesamtkirchengemeinde steht die nächste Visitation im Mai dieses Jahres an; sie wird durchgeführt durch Pastorin Andrea Kruckemeyer, stellvertretende Superintendentin des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück. Zentraler Punkt des Besuchs ist der Visitationsgottesdienst am Sonntag, 18. Mai, um 10 Uhr in der Jakobuskirche.

Die Jakobus- und die Petrusgemeinde wurden zuletzt vor zehn Jahren visitiert. Durch die Corona-Pandemie und den Zusammenschluss beider Gemeinden zur Apostel-Gesamtkirchengemeinde wurde der Termin der Visitation auf dieses Jahr verschoben.

Informationen von Visitatorin Pastorin Andrea Kruckemeyer

Liebe Christinnen und Christen in der Apostel-Gesamtkirchengemeinde,

ich freue mich darauf, im Mai Ihre Kirchengemeinde zu besuchen. Alle sechs Jahre findet eine solche Visitation durch den Superintendenten oder seine Stellvertreterin statt. Sie dient der Orientierung und dem Austausch zwischen der Kirchengemeinde, dem Kirchenkreis und der Landeskirche. Im Rahmen der Visitation schauen wir gemeinsam auf die aktuelle Gemeindesituation. Der Kirchenvorstand erstellt aus diesem Anlass einen Gemeindebericht. „Was läuft gut? Was kann verbessert werden? Welche Ziele ergeben sich für die nächsten Jahre?“ Das sind leitende Fragen einer Visitation. Aus den Gesprächen in der Gemeinde ergeben sich dann auch Konsequenzen für den Kirchenkreis, die ich in die Ausschüsse und Gremien einbringen werde. Visitation ist nämlich nicht einseitig zu verstehen. Ich möchte auch von Ihnen hören, was der Kirchenkreis anders oder besser machen kann.

Für mich ist Visitation zuerst eine geistliche Angelegenheit, denn es geht um geistliches Leben, Gemeindeleitung und Gemeindeaufbau. Sie hat ihren Ursprung in den Besuchen der Apostel bei den urchristlichen Gemeinden und ist ein wichtiges Mittel zur Reflexion innerhalb der evangelischen Kirche seit der Reformationszeit. Daneben ist Visitation auch eine Verwaltungsaufgabe. Wir kommen mit den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden ins Gespräch und nehmen unter anderem die finanzielle Situation Ihrer Kirchengemeinde in den Blick.

Im Übrigen visitiere ich Ihre Gemeinde nicht alleine. Neben mir wird Kirchenmusikdirektor Carsten Zündorf einen Bericht zur Kirchenmusik erstellen und Kimm Herlyn die Jugendgruppe besuchen. Auch der Archivpfleger erstellt einen Bericht. Mit all den Ergebnissen kann dann in der Gemeinde weitergearbeitet werden. Es ist also eine hervorragende Gelegenheit, um das Gemeindeleben zu bilanzieren und weiter zu entwickeln.

Der Visitationsgottesdienst findet am 18. Mai um 10 Uhr statt. Im Anschluss an den Gottesdienst haben Sie alle die Möglichkeit, mich persönlich zu sprechen. Ich stehe dann gerne für Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Auf die vielfältigen Begegnungen mit Ihnen freue ich mich sehr.

Ihre Andrea Kruckemeyer, stellvertretende Superintendentin

Aufgaben der Visitation

Laut Visitationsgesetz der Landeskirche Hannovers hat die Visitation hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie soll die Arbeit und das geistliche Leben in Kirchengemeinden und sonstigen Körperschaften wahrnehmen.
  • Sie dient dazu, Ziele der Arbeit zu formulieren, die vorhandenen Aktivitäten an diesen Zielen zu messen und Planungen an diesen Zielen auszurichten, zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
  • Sie dient dazu festzustellen, ob die Kirchengemeinden und sonstigen Körperschaften die in der Landeskirche geltenden Ordnungen beachten.
  • Die Visitation dient ferner dazu, den kirchenleitenden Organen der Landeskirche einen Überblick über das kirchliche Leben zu verschaffen und ihnen Grundlagen für ihr Planen und Handeln zu geben.
Zum Visitationsgesetz der Landeskirche Hannovers