Mit einer Handvoll Wasser und Gottes Segen dazugehören: Jährlich werden Hunderttausende evangelisch getauft. Die Taufe steht für die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft und zugleich in die Gemeinde vor Ort. Stellvertretend für das Kind bekennen sich Eltern und Paten zu ihrem Glauben an Gott und versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen.

Die Taufe wird in unserer Kirchengemeinde in regelmäßig stattfindenden Taufgottesdiensten gefeiert. In einem persönlichen Taufgespräch mit der Pastorin oder dem Pastor wird der Taufgottesdienst vorbereitet. Die Eltern können sich zum Beispiel Lieder wünschen, Paten sich an Fürbitten und Lesungen beteiligen. Eltern und Paten wählen für ihr Kind einen Taufspruch aus. Der Taufspruch ist ein Vers aus der Bibel, der dem Kind als Segenswort mit auf den Weg gegeben wird

Fragen und Antworten zur Taufe

Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.

Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro, um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Personalausweise mit.

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Ja, Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft vor der Konfirmation getauft.

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht innehat. Ist die Ehe zum Beispiel geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit der Pastorin oder dem Pastor.

Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird nicht noch einmal getauft.

Das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes ist erlaubt. Es hat sich bewährt, wenn eine einzige Person mit dem Fotografieren beauftragt wird. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes soll die Taufe stehen, nicht das Fotografieren.

So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.

Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Mindestens ein Pate oder eine Patin muss evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.

In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.

Der Jakobuskindergarten nimmt auch ungetaufte Kinder auf. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennenlernt.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.

Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit der Pastorin oder dem Pastor.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Familienstammbuch
  • Personalausweise
  • Patenbescheinigungen

Taufbegleiter

Das Internetportal der evangelischen Kirche „evangelisch.de“ bietet für Eltern und Taufpaten den „Taufbegleiter“ an: Er informiert über Hintergründe einer Taufe, über einzelne Schritte der Vorbereitung und des Ablaufs einer Taufe, über Symbole und Taufsprüche, über Formulare wie etwa den Patenschein, er gibt Hinweise für das Abfassen eines Fürbittengebets oder Tipps für passende Geschenke.

Wer sich im Internet registriert, erhält ab 60 Tage vor der Taufe Nachrichten und Anregungen – nach Wahl im E-Mail-Postfach oder auf dem Handy.

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